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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wiesbaden-Schierstein

Schadstoffmessungen im Schiersteiner Ortskern

Antrag zur Sitzung des Ortsbeirats am 06.03.2013

Erforderliche grüne Plakette
Für das Befahren
der Umweltzone
Mainz-Wiesbaden
erforderliche
grüne Plakette

Wir bitten den Ortsbeirat um folgenden Beschluss:

Der Magistrat wird gebeten, die Schadstoffmessungen der Jahre 2002/2003 und 2009 im Schiersteiner Ortskern (Reichsapfel- und Karl-Lehr-Straße) zu wiederholen. Außerdem bitten wir um Vorschläge für geeignete Gegenmaßnahmen, falls die Messwerte die zulässigen Grenzwerte weiterhin übersteigen. Das war damals speziell bei der Belastung mit Stickstoffdioxid der Fall.

Zusätzlich bitten wir um Informationen, warum in den Jahren 2011 und 2012 keine Lärmmessungen in der Reichsapfelstraße möglich waren, nachdem dies noch im Jahre 2009 offenbar problemlos ging.

Begründung:

In den Jahren 2002/2003 und 2009 wurden in der Reichsapfelstraße und der Karl-Lehr-Straße Stickstoffdioxid-Belastungen zwischen 54 und 58 Mikrogramm pro Kubikmeter gemessen. Damit wurde der seit 2010 geltende Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter deutlich überschritten. Inzwischen ist dort die nächtliche Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde begrenzt. Außerdem liegen beide Straßen in der neuen Umweltzone, so dass es sinnvoll ist, erneut zu überprüfen, ob weiterhin Handlungsbedarf zum Wohle der Anlieger besteht.


Bemerkungen:

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Mit Schreiben vom 24.04.2014 erhielten wir dann vom Dezernat für Umwelt und Soziales folgende Rückmeldung:

Zur Feststellung der Luftverschmutzung und Lärmbelastung in Wiesbaden-Schierstein wurden vom Umweltamt im Rahmen des Messprogrammes im Jahr 2013 in der Karl-Lehr-Straße entsprechende Messungen durchgeführt.

Luft:

Der Schwerpunkt der Messungen lag auf den Schadstoffkomponenten Feinstaub und Stickstoffdioxid als Luftbelastungsindikatoren. Für diese Schadstoffe wurden seitens der EU Grenzwerte vorgelegt, die seit Anfang 2000 in nationales Recht (Bundesimmissionsschutzgesetz) umgesetzt worden sind. Für Feinstaub ist hierbei das Jahr 2005 das Stichjahr für die Gültigkeit der Grenzwerte. Bei Stickstoffdioxid und Benzol ist es das Jahr 2010. Ab 2010 gelten 40 μg/m3 [1] für NO2 [2], die als festgeschriebener Grenzwert einzuhalten sind. Eine weitere Leitsubstanz, das Benzol, spielt seit Mitte 2005 praktisch keine Rolle mehr, da seit 2005 selbst an stark vom Verkehr frequentierten Bereichen in der Regel weniger als 50 Prozent des seit 2010 gültigen Grenzwertes von 5μg/m3 im Jahresmittel ausgeschöpft werden. Der Grenzwert für Feinstaub liegt bei 40 μg/m3 im Jahresmittel.

Als Messpunkt wurde die Karl-Lehr-Straße ausgewählt, da diese Straße vom Verkehr hochfrequentiert ist und aus diesem Bereich Ergebnisse aus der Zeit 2002/2003 und 2009 vorliegen, so dass ein Vergleich möglich ist. Die Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

Karl-Lehr-Straße
Stickstoffdioxid
μg/m3
Feinstaub PM10
μg/m3
2002/3 2009 2013 2002/3 2009 2013
55 58 48 31 27 25

Grenzwerte: jeweils 40 μg/m3 im Jahresmittel

Für Feinstaub ist festzustellen, dass die vorgegebenen EU-Grenzwerte eingehalten werden. Erhöhte Aufmerksamkeit gilt den Stickoxiden (NO2). Hier ist festzustellen, dass der ab 2010 gültige Grenzwerte von 40 μg/m3 immer noch überschritten wird. Zum Vergleich: Im Innenstadtbereich liegt die Durchschnittsbelastung für NO2 in der Regel bei ca. 55 μg/m3 bis 60 μg/m3 im Jahresmittel, punktuell sogar darüber.

Die Feinstaubwerte liegen im Jahresmittel in einer Größenordnung, die darauf schließen lässt, dass ebenso wie in der Innenstadt auch im Bereich Schierstein weniger als 35 Überschreitungen des Feinstaubwertes von 50 μg/m3 (24 Stunden) für das Jahr 2013 vorliegen. Der Abstand zu den 35 zulässigen Überschreitungen war im Jahr 2013 mit lediglich 11 Überschreitungen (Jahresmittelwert 22 μg/m3) im Bereich Ringkirche (HLUG-Messstation) sehr deutlich, so dass bei vergleichbarem Jahresmittelwert auch im Bereich der Karl-Lehr-Straße von einer sicheren Unterschreitung der Grenzwerte auszugehen ist.

Im Vergleich der Ergebnisse aus den Jahren 2002/2003 und 2009 im Bereich der Karl-Lehr-Straße ist festzustellen, dass im Bereich Luft eine Verbesserung vorliegt.

Derzeit wird seitens des Landes Hessen an einer zweiten Fortschreibung des im Jahr 2005 vorgelegten Luftreinhalteplans gearbeitet. Die Stadt Wiesbaden ist hierbei auch eingebunden, so dass die Benennung von Maßnahmen zur Reduzierung der Luftschadstoffbelastung mit dem Schwerpunkt der zu hohen Stickoxidbelastung von städtischer Seite aus mit bestimmt werden kann.

Lärm:

In Bezug auf die Messungen zur Lärmbelastung (Tageswerte) ist festzuhalten, dass die Ergebnisse der Messungen im Bereich der errechneten Pegelklassen seitens des Landes Hessen liegen (Lärmkartierung 2007/2012), also eine gute Übereinstimmung vorliegt.

Karl-Lehr-Straße
Lärmmessung
Tag
dB(A)
Lärmkartierung
Tag
dB(A)
2002 2009 2013 2007/2012
69 68 67 65-70

Ein Vergleich mit den gebietsbezogenen Grenzwerten ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Die Maßnahmen zur Lärmminderung werden im Rahmen der zweiten Stufe der Aktionsplanung, die noch in diesem Jahr für Wiesbaden aufgestellt wird, benannt.

Eine Lärmentlastung liegt seit 2012 zumindest in der Nachtzeit vor, da die bestehende Tempo-30-Regelung nachts aufrechterhalten wird. Im Rahmen der begleitenden Schallpegelmessungen wurden Pegelminderungen, gemittelt über jeweils eine Woche, von 3,6 dB(A) [3] bzw. 1,3 dB(A) festgestellt, so dass, wie bereits berichtet, die Werte in der Kernnacht zwischen 22:00 und 6:00 Uhr unter 54 dB(A) lagen.

Als Orientierung zur Einstufung sind unten stehend Grenzwerte angegeben, die sich allerdings nicht auf die aktuelle Situation in Schierstein beziehen, da weder wesentliche Änderungen noch (Neu-)Bautätigkeiten seitens des Straßenbaulastträgers vorliegen.


Grenzwerte 16. BImSchV [4]

Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ist bei dem (Neu-)Bau oder der wesentlichen Änderung sicher zu stellen, dass der Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet:

  Tag Nacht
an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen 57 dB(A) 47 dB(A)
in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten 59 dB(A) 49 dB(A)
in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 64 dB(A) 54 dB(A)
in Gewerbegebieten 69 dB(A) 59 dB(A)

Erläuterungen:

[1] Mikrogramm (Millionstel Gramm) pro Kubikmeter
[2] Stickstoffdioxid
[3] dB ist die Abkürzung für Dezibel, eine Maßeinheit für den Schalldruckpegel. Der Zusatz „(A)“ steht für die sogenannte A-Bewertung, bei der die Schallsignale im Messgerät so gefiltert werden, dass die Eigenschaften des menschlichen Gehörs nachgeahmt werden.
[4] Bundes-Immissionsschutzverordnung

Erstellt: 22.02.2013, letzte Änderung: 05.05.2014, Autor: W.Richters, © 2000