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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wiesbaden-Schierstein

Weg zwischen Rheingaustraße und Äppelallee an der A643

Antrag zur Sitzung des Ortsbeirats am 20.06.2018

Weg von der Rheingaustraße in Richtung Äppelallee
Weg von der Rheingaustraße in Richtung Äppelallee
Weg von der Äppelallee in Richtung Rheingaustraße (rechts)
Weg von der Äppelallee in Richtung Rheingaustraße (rechts)

Wir bitten den Ortsbeirat um folgenden Beschluss:

Der Magistrat wird gebeten, den Weg zwischen Rheingaustraße und Äppelallee an der A643 wieder so ausschildern zu lassen, dass er nicht mehr von Kraftfahrzeugen als Abkürzungsstrecke genutzt werden kann, sondern wie früher Fußgängern und Radfahrern vorbehalten ist. Außerdem bitten wir darum, die im Rahmen des Neubaus der Schiersteiner Brücke lücken- und fehlerhaft gewordene Beschilderung der Radwege nach Mainz, Biebrich und Schierstein zu vervollständigen und zu korrigieren.

Begründung:

Schon Monate vor der Einweihung der ersten neuen Schiersteiner Brücke im November 2017 wurde der neue Weg zwischen Rheingaustraße und Äppelallee an der A643 wieder freigegeben, und zwar nach Aussage von Hessen Mobil auf Dauer. Er ist deutlich breiter und besser zu befahren als sein Vorgänger. Allerdings sind mit der Neugestaltung alle Ge- oder Verbotsschilder und die meisten Fahrradwegweiser verschwunden.

Dadurch darf der Weg, obwohl er wohl nicht dafür gedacht ist, von Kraftfahrzeugen befahren werden, und das geschieht nach eigenen Beobachtungen auch, weil man durch diese Abkürzung die Ampel an der Kreuzung Rheingaustraße / Hafenweg / Äppelallee vermeiden kann.

Fahrradwegweiser sind nur noch an der Äppelallee vorhanden, und diese zeigen derzeit im alten Design in die falschen Richtungen. So findet man beispielsweise als Ortsfremder vom Radfernweg R3 aus nicht nach Mainz.


Bemerkungen:

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Mit Schreiben vom 07.08.2018 erhielten wir vom zuständigen Dezernat die Rückmeldung, dass das Tiefbau- und Vermessungsamt den Weg abpollern wird, damit er nicht mehr von Autos benutzt werden kann. Außerdem soll die Beschilderung entsprechend angepasst werden.


Erstellt: 29.05.2018, letzte Änderung: 06.10.2018, Autor: W.Richters, © 2000